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Vorlage - III/003/2006  

 
 
Betreff: Neubau eines Agrarhandels in der Nähe des Autobahnanschlusses Erkelenz-Ost
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
28.03.2006 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.11.05 mitgeteilt, hat die Firma Strauss & Overlack mit Datum vom 21.10.2005 einen Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Agrarhandels gestellt. Das Bauvorhaben soll auf dem Grundstück nahe dem neuen Kreisverkehr an der Düsseldorfer Straße im Dreiecksbereich zwischen Autobahn, Landstraße und Düsseldorfer Straße durchgeführt werden. Im gültigen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Gewerbefläche ausgewiesen. Sie ist im Vorgriff auf eine eventuell anstehende Umsiedlung der Ortslage Holzweiler vom Antragsteller erworben worden. Der Betrieb möchte sich dort neu positionieren, auch die Betriebsstelle an der Neusser Straße aufgeben und sie am neuen Standort integrieren.

Um Planungssicherheit zu haben wurde bereits im Jahre 2002 eine Bauvoranfrage gestellt, die damals positiv beschieden wurde. Die Bauvoranfrage ging allerdings noch von einer anderen Größenordnung und einer anderen Lagerhaltung aus.

Mittlerweile haben sich die Vorschriften für die Lagerung von Getreide dahingehend geändert, dass aus hygienischen Gründen bei Neubauten eine Lagerhaltung nur noch in Silo-Anlagen zulässig ist. Deshalb beantragt das Unternehmen jetzt die Errichtung von einem Lager- und Bürobereich, einem Düngemittellager und 2 Reihen Großsiloanlagen bis zu einer Höhe von 25 m zuzüglich Aufbauten für die Fördertechnik, die Abschnittweise errichtet werden sollen.

Die Prüfung des Bauvorhabens im Baugenehmigungsverfahren hat ergeben, dass öffentlich-rechtliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Sämtliche Stellungnahmen von Sachverständigen und Fachbehörden sind positiv. Planungs- und bauordnungsrechtlich werden alle Anforderungen erfüllt. Der Antragsteller hat daher einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.

Wegen der besonderen Größenordnung des Bauvorhabens hat sich der Antragsteller bereit erklärt, die Planung in der öffentlichen Sitzung vorzustellen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Agrarhandels zur Kenntnis.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine