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Auszug - Bebauungsplan-Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/046/2006 Bebauungsplan-Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte                         ist zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven          gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig