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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes im Produkthaushalt 2020 mit dem Finanzplanungszeitraum für 2020 - 2023 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/233/2019 |
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Ö 3 |
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Ferienspiele 2020 |
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0/51/234/2019 |
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Ö 4 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2019
hier: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz |
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0/51/235/2019 |
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Ö 5 |
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Bürgerpartei/Graue Panther im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.05.2019
hier: Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz - hier KOPRA E auf Ausarbeitung eines Konzeptes für ein Kommunalpolitisches Praktikum |
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0/51/236/2019 |
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Ö 6 |
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Nachträgliche Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" beim Kreisjugendamt und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes / Aufstockung der Mittel ab 2020 |
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0/51/237/2019 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (an den Hauptausschuss und an den Rat): a) Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich. b) Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen. |
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02.12.2019 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat): „Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich. Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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05.12.2019 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „a) Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich. b) Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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11.12.2019 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 10.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „a) Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich. b) Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 |
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Antrag der Messdienergemeinschaft der Pfarrei Christkönig Erkelenz auf Förderung von Gruppenmaterial |
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0/51/238/2019 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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