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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Erkelenzer Messdienergesellschaft, wird für die Anschaffung von Gruppenmaterial in Form einer Lichtanlage ein Zuschuss in Höhe von 50 % der anzuerkennenden Kosten, von 1.134,50 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf fünf Jahre festgelegt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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