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Tatbestand: Mit Schreiben vom 23.07.2019 beantragt die Erkelenzer Messdienergemeinschaft in der Trägergemeinschaft der Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz die Förderung einer Anschaffung von Gruppenmaterial. Bei der Anschaffung geht es um eine Lichtanlage, die bei zahlreichen Veranstaltungen, wie Ferienfahrten, Karneval, Kinderdisco, Kinonacht, Krimidinner, etc. zum Einsatz kommen wird. Darüber hinaus wird sie den anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Gruppen der Pfarrei Christkönig zur Verfügung stehen.
Nach den Förderrichtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.6.1 werden Zuschüsse für die notwendige Anschaffung von u. a. Musikanlagen und technischen Geräten gewährt.
Die Gesamtkosten für eine Lichtanlage betragen 2269,00 Euro auf Grundlage einer Zusammenstellung von Angeboten aus Online-Stores. Für vermögenswirksame Beschaffungen werden laut Richtlinien bis zu 50 % der Kosten, aber höchstens 1.500,00 Euro gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 50 % der anerkannten Kosten, in Höhe von 1.134,50 Euro zu gewähren. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Erkelenzer Messdienergesellschaft, wird für die Anschaffung von Gruppenmaterial in Form einer Lichtanlage ein Zuschuss in Höhe von 50 % der anzuerkennenden Kosten, von 1.134,50 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf fünf Jahre festgelegt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen im Budgetplan des Produktes 060301 im Jahr 2019 zur Verfügung. Anlage: Antrag mit jeweils drei eingereichten Vergleichsangeboten
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