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Vorlage - 0/51/235/2019  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2019
hier: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
02.12.2019 
14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2019  
Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung  
Synopse bisherige Satzung - Entwurf der Neufassung  

Tatbestand:

1. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2019:

 

Es wird beantragt, die Stadt Erkelenz möge prüfen,

  1. in wie weit die Möglichkeit besteht, das erste Kita-Jahr gebührenfrei zu gestalten,
  2. in wie weit die Möglichkeit besteht, die Elternbeiträge bei der Kita, Kindertagespflege und dem OGS allgemein zu senken,
  3. ob eine Anhebung der Beitragsfreiheit um eine oder zwei Stufen nach oben erfolgen kann,
  4. die Elternbeitragssatzung entsprechend zu ändern.

 

Zur den Gründen wird auf den als Anlage 01 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2019 verwiesen.

 

2. Notwendige gesetzliche Änderungen

 

2.1. Gute-Kita-Gesetz:

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde am 19.12.2018 verabschiedet. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) in Teilen geändert. Unter anderem wurden § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII in Artikel 2 des Gute-Kita-Gesetzes neu definiert.  Entgegen der ursprünglichen Regelung in § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII werden nunmehr in § 90 Abs. 4 SGB VIII der neuen Fassung klare Kriterien des auf Antrag zwingend vorzunehmenden Erlasses von den Elternbeiträgen oder der auf Antrag stattzufindenden Übernahme der Elternbeiträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe herausgestellt. Hiernach ist für folgende Personenkreise ein Elternbeitrag nicht zuzumuten und damit auf Antrag zu erlassen:

  • Eltern oder Kinder, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen;
  • Eltern oder Kinder, die Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) beziehen;
  • Eltern oder Kinder, die Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen;
  • Kindeseltern, die Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes beziehen;
  • Eltern, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

 

Aufgrund dieser zwingenden im Bundesgesetz vorgeschriebenen Regelung ist § 4 Abs. 5 der bisherigen Satzung zu ändern. Eine automatische Beitragsbefreiung, wie sie bei Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bisher in der Satzung geregelt war, ist daher nicht mehr möglich.

 

Diese Änderung trat schon zum 01.08.2019 in Kraft.

 

Die Regelung wird auch bereits in der Stadt Erkelenz seit dem 01.08.2019 angewandt. So wurden alle lfd. Fälle, in denen ein Kinderzuschlag oder Wohngeld als Einkommen angerechnet wurden, eine Beitragsbefreiung durch Bescheid erteilt. Bei Neufällen wurde auf die entsprechende gesetzliche Regelung hingewiesen und ein Antrag aufgenommen.

 

2.2 Geplante Änderung im KiBiz

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll noch bis Ende des Jahres 2019 verabschiedet werden. Die Reform des KiBiz sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sprachbildung und qualifizierte Sprachförderung
  • Verbesserung der Möglichkeiten der Jugendhilfeplanung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes
  • Stärkung der Kindertagespflege, Förderung der Formen- und Angebotsvielfalt
  • Fachkräftesicherung, Unterstützung von Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung
  • Schaffung von Regelungen zur Fachberatung
  • Zeitliche Erweiterung und Flexibilisierung des Betreuungsangebots
  • Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit um ein Jahr auf die letzten beiden Jahre vor der Einschulung

Der letzte Punkt ist im Entwurf des § 50 des Gesetzes geregelt. Dies betrifft die städtische Beitragssatzung und sie ist wie folgt zu ändern:

 

„Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertages-pflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“

 

Diese Änderung soll zum 01.08.2020 in Kraft treten.

 

2.3 Dynamisierung der Beitragstabellen ab dem Kita-Jahr 2021

 

Die jährliche Steigerung der Elternbeiträge beträgt derzeit satzungsgemäß linear 1,5 %. Dieser Prozentsatz orientierte sich an der im KiBiz bis zum Kitajahr 2015/2016 festgesetzten Erhöhung der Kindpauschalen gem § 19 Abs. 2 KiBiz.

 

Im Entwurf der Neufassung des KiBiz sollen ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 nunmehr die Kindpauschalen jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst werden. Die Anpassung in der Satzung erfolgt daher in dieser Form erstmals zum Kindergartenjahr 2021/2022.

Daher empfiehlt die Verwaltung, die Steigerung der Elternbeiträge ebenfalls entsprechend der jährlich vom Land festgesetzten Kindpauschalen ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 anzupassen. Daher wurde der § 6 Abs. 3 der Satzung gemäß dieser Regelung im KiBiz angepasst.

 

3. Harmonisierung der Beitragstabellen im Kreis Heinsberg

 

Es bestehen bereits seit längerem Überlegungen hinsichtlich einer Harmonisierung bei den Kita-Elternbeiträgen im Kreis Heinsberg. In der Jugendamtsleiterbesprechung

am 04.09.2019 wurde dieses Thema, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der politischen Bestrebungen von Fraktionen in den einzelnen Räten und wegen der geplanten Änderungen der KiBiz Finanzierung eingehend erläutert.

 

Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen einerseits, die inzwischen allerdings deutlich ausgeweiteten gesetzlichen Befreiungstatbestände andererseits, sprechen sich die anwesenden Jugendamtsleiter einheitlich dafür aus, die bislang erste beitragspflichtige Einkommensstufe abzuschaffen und somit alle Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 27.000,- Euro von den Beiträgen zu befreien. Alle anderen Stufen sollen wie gehabt beibehalten werden. Alle Jugendämter sollten diesen Vorschlag ihren Jugendhilfeausschüssen zum Beschluss vorlegen. So schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, auch in Erkelenz so zu verfahren.

 

Einigkeit besteht allerdings nur im Bereich der Kita-Elternbeiträge. Bei den Kostenbeiträgen in der Tagespflege ist eine Harmonisierung nicht möglich, da hier bei den einzelnen Kommunen die Angebote sehr differieren.

 

Allerdings schlägt die Verwaltung vor, ebenfalls die erste beitragspflichtige Einkommensstufe abzuschaffen und somit alle Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 27.000,- Euro von den Beiträgen zu befreien. Weiterhin waren bisher geringfügige Unterschiede bei den einzelnen Einkommensstufen vorhanden. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, diese nunmehr auch zu beseitigen und die Stufen einheitlich zu gestalten. Auf die als Anlage zur Satzung beigefügten Beitragstabellen ab dem 01.08.2020 wird verwiesen.

 

4. Entwicklung der Erträge

 

Die Mehrzuweisungen des Landes als Ausgleich für die Beitragsfreiheit für Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher sowie zusätzlich für die Beitragsfreiheit im vorletzten Kitajahr ab 01.08.2020 werden den städtischen Haushalt nicht ent-, sondern belasten.

Die Mehrbelastungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2020 auf ca. 118.000 EUR und in Haushaltsjahr 2021 auf ca. 212.000 EUR. Dazu kommen Einnahmeausfälle aufgrund des Wegfalls der ersten Stufe in Höhe von ca. 33.000 EUR.

 

Diese Mehrbelastungen sind bis auf den Wegfall der ersten Stufe im Haushalt 2020 bereits entsprechend mit eingeplant. Weitere finanzielle Spielräume sieht die Verwaltung daher nicht.

 

5. Zusammenfassung:

 

Der von der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vorgeschlagene Aufhebung der ersten Stufe wird gefolgt. Einer Freistellung bereits der dreijährigen Kinder ist nach Auffassung der Verwaltung nicht möglich und wäre über das gesetzlich geregelte (Neues KiBiz) hinaus ausschließlich kommunal zu finanzieren, sie würde der Harmonisierung auf Kreisebene widersprechen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zu beschließen. Allerdings befindet sich die Änderung des KiBiz derzeit erst in der 2. Lesung im Landtag. Daher kann die Satzung nur unter dem Vorbehalt beschlossen werden, dass das KiBiz dem bisherigen Entwurf entsprechend geändert wird. Sollte der Landtag der Reform des KiBiz – wovon allerdings nicht ausgegangen wird – nicht nachkommen, müsste in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2019 neu beraten und beschlossen werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 tritt in der als Anlage (Synopse, Entwurf Neufassung) beigefügten Form zum 01.08.2019 in Kraft. Die bisherige Satzung tritt mit Ablauf des 31.07.2019 außer Kraft.

 

Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz), sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren (2. Lesung) befindet, in dieser Form beschlossen wird.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Ausführungen zu Pkt. 4


Anlagen:

Anlage 01: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2019 

Anlage 02: Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung

Anlage 03: Synopse bisherige Satzung / Entwurf der Neufassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2019 (482 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf der Neufassung der Elternbeitragssatzung (252 KB)      
Anlage 3 3 Synopse bisherige Satzung - Entwurf der Neufassung (279 KB)