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Vorlage - 0/51/237/2019  

 
 
Betreff: Nachträgliche Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" beim Kreisjugendamt und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes / Aufstockung der Mittel ab 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
02.12.2019 
14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung  
Übersicht Mittelzuweisung  

Tatbestand:

1. Einholung eines nachträglichen Ratsbeschlusses

Im Bereich der „Frühen Hilfen“ gingen bereits 2006 besondere Impulse im Kreis Heinsberg vom Jugendamt Erkelenz aus. Hier wurde mit dem Caritasverband Heinsberg das Projekt der Familienpatenschaften etabliert, das in der Folgezeit von allen Jugendämtern im Kreis adaptiert wurde.

Spätestens mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 sind die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe besonders gefordert im Bereich der „Frühen Hilfen“ initiativ zu sein – hierüber wurde im Jugendhilfeausschuss am 27.11.2012 berichtet, wie auch über die Absicht des gemeinsamen Vorgehens der fünf Jugendämter im Kreis, zum Einsatz der Bundesmittel im Arbeitsbereich.

Gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt etablierten die Jugendämter einen Familienhebammendienst und schlossen hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die nach einer Frist überprüft werden sollte. Das Jugendamt wertete seinerzeit dies als „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Da die Bezirksregierung weiterhin auf einen Beschluss des Rates besteht, ist dieser nachzuholen.

 

2. Erhöhung der Mittel ab 2020

 

Die Finanzierung der Zusammenarbeit erfolgt durch Weitergabe der Bundesmittel, die jeweils kommunal um 20 Prozent aufzustocken sind. Die Höhe der Bundesmittel errechnet sich u.a. aus der Quote der Kinder unter drei Jahren, die im SGB II Bezug sind. Trotz der Aufstockung der durch das Land weiterzugebenden Bundesmittel 2020 insgesamt, werden vier Jugendämter im Kreis Heinsberg geringfügig weniger Geld bekommen. Bei einem Jugendamt sind die Beträge unverändert. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, um die Qualität der Arbeit zu sichern, diese Fehlbeträge kommunal in den Folgejahren auszugleichen. Dies sind für Erkelenz rund 1.500 € zusätzlich 2020 und in den Folgejahren, so dass die Verwaltung des Amtes darum bittet dem Rat zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu den Frühen Hilfen zu schließen und das beschriebene Defizit auszugleichen.


Beschlussentwurf (an den Hauptausschuss und an den Rat):

a)     Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich.

 

b)     Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zu Buchstabe b) sind aus dem Haushalt 2020 zu finanzieren.


Anlagen:

  1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
  2. Übersicht Mittelzuweisung
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (192 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Mittelzuweisung (717 KB)