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Tatbestand: Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wird der Teilergebnisplan 2020 - 2023 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2020-2023 als Anlage 01 zur Kenntnisnahme gegeben.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen ermittelt.
I. Teilergebnisplan: Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und der nachstehenden Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 ist zu ersehen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.784.401 EUR und ordentliche Erträge in Höhe 13.256.602 EUR für das Jahr 2020 eingeplant sind.
Hier ist eine Steigerung der Erträge um 416.460 € = 3,24 % und eine Steigerung der Aufwendungen um 1.071.294,00 € = 4,33 % zum Vorjahr zu verzeichnen.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2019 zu 2020 in den Produktgruppen können Sie aus der vergleichenden nachfolgend aufgeführten Tabelle entnehmen.
Die Stadt Erkelenz stellt auch in 2020 mit der Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sicher, dass sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrgenommen werden können.
Die Aufwendungen lassen sich zwei großen Bereichen zuordnen. Dies sind zum einen die notwendigen Kinderbetreuungskosten und zum anderen die Kosten für die erforderlichen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Bereich Kita und Kindertagespflege Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in diesen Bereich hängen überwiegend von zwei Faktoren ab. Dies ist einerseits die weiter steigende Nachfrage nach Kitaplätzen ab dem Alter von einem Jahr. Andererseits wird zum 01.08.2020 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) zum 01.08.2020 neu gefasst. Die Reform des KiBiz sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Diese Änderungen wirken sich auf die Personal- und Sachkosten und auf das Elternbeitragsaufkommen aus. Soweit bei der Aufstellung der Haushaltsansätze bekannt, wurden die finanziellen Auswirkungen im Haushalt 2020 berücksichtigt.
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Die Erträge und Aufwendungen bewegen sich weitgehend im Rahmen der kalkulierten Aufwendungen für 2019. Eine besondere Herausforderung für 2020 wird weiterhin der Arbeitsbereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohender) seelischen Behinderung sein. So wird in 2020 eine weitere Stufe des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen sein. In wieweit dies kostenwirksam wird, bleibt abzuwarten. Die im Haushalt 2020 bereitgestellten Jugendhilfemittel gewährleisten weiterhin die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung.
II. Teilfinanzplan:
Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Freie Träger)-
Im Bereich der Freien Träger sind Zuschussmittel für die kath. Kita in Lövenich eingeplant.
Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Einrichtungen in eigener Trägerschaft)- Hier sind Planungskosten für den Neubau der Kita Oerather Mühlenfeld II vorgesehen. In der Kita Südpromenade 31 sind Mittel für den Anbau eines Mehrzweckraumes und die Gestaltung des Außenbereiches eingeplant. Für die Erweiterung der Kita Immerath (neu) sind entsprechende Planungskosten veranschlagt.
Produktgruppe 06 03 - Einrichtung der Jugendarbeit - Bei den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet wird die Qualität der letzten Jahre durch weitgehend gleiche Aufwendungen in 2020 weiterhin gewährleistet sein. Zuweisungen des Landes werden in diesem Bereich nicht gewährt, so dass die Stadt Erkelenz dies allein zu finanzieren hat. Im Ortsteil Keyenberg stehen Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Spielanlage zu Verfügung. Hier beteiligt sich RWE-Power an den Kosten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2020 und für die Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2023 für den Produktbereich 06 – Kinder, Jugend- und Familienhilfe, der dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 zu entnehmen. Anlage: Teilergebnisplan für 2020 und Teilfinanzplan für die Jahre 2020 – 2023
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