Beschlussentwurf:
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, unter Berücksichtigung der „Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung Altes Amtsgericht, 15.12.2016“ sowie aus dem Investorenauswahlverfahren hervorgegangenen Vorhabenplanungen zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“