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Vorlage - A 61/478/2019  

 
 
Betreff: Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 S. 5 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
17.09.2019 
33. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 3.6_Stellungnahme Aufhebung Außenbereichssatzung Genehen_1  
A 3.6_Geltungsbereich_Aufhebung_der_Außenbereichssatzung_Satzungsbereich__Genehen_,_Erkelenz_gemäß_§_35_Abs__6_BauGB  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 07.05.2019  hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschlossen, die Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, gemäß § 35 Abs. 6 Seite 5 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen und nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.

 

1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 23.05.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie der Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB über die öffentliche Auslegung, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Beteiligungsverfahrens während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

2. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 23.05.2019 beteiligt.

Eine Stellungnahme wurde nicht eingereicht.

 

3.    Öffentliche Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2    Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 07.05.2019 wurde der Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 17.05.2019 in der Zeit vom 27.05.2019 bis 11.06.2019 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

 

Die Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen  werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz,  - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2. Die Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen,

Erkelenz, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

 

Übersicht über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 3.6_Stellungnahme Aufhebung Außenbereichssatzung Genehen_1 (103 KB)      
Anlage 2 2 A 3.6_Geltungsbereich_Aufhebung_der_Außenbereichssatzung_Satzungsbereich__Genehen_,_Erkelenz_gemäß_§_35_Abs__6_BauGB (5396 KB)