Bürgerinformationssystem
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Integrierten Handlungskonzept sowie die Leitziele zu den Handlungsfeldern, das Strukturkonzept und der Maßnahmenplan werden von der Planungsgruppe MWM anhand einer Power Point Präsentation vorgestellt (vgl. Anlagen). Herr Niedermeyer erläutert, dass die Maßnahmenvarianten so beim Fördergeber angemeldet werden, dass der maximale Fördersatz erreicht werden kann.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Frings erklärt Bürgermeister Jansen, dass in der heutigen Sitzung über das Konzept beraten wird und nicht über konkrete Projekte. Die Einzelmaßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgestellt. Dabei ist es besonders erfreulich, dass die Bürgerbeteiligungsquote im Verfahren sehr hoch war. Auch bei den weiteren Planungen der Einzelprojekte wird weiterhin eine größtmögliche Beteiligung der Bürgerschaft angestrebt.
Ratsherr Tüffers begrüßt das Konzept und richtet ein Lob an die sehr gute Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit. Er wünscht sich, dass die Außenorte bei der Stadtentwicklung mit einbezogen werden.
Auf Nachfrage von SkB Gillrath geht Herr Niedermeyer nochmals auf die Fördermodalitäten ein. Hierbei stellt das definierte Sanierungsgebiet auch die Fördergrenze dar. Das Konzept kann während der achtjährigen Laufzeit jederzeit fortgeschrieben werden und Einzelmaßnahmen angepasst werden. Wichtig zu beachten ist aber die Zielerreichung. Deshalb sollen auch die Leitziele beschlossen werden. Bürgermeister Jansen ergänzt, dass es in Erkelenz auch außerhalb der Fördergebietskulisse Gestaltungsspielräume für Entwicklungsplanungen gibt.
Nach Meinung von Ratsherrn Moll fließt die Bürgermeinung zu wenig in das Konzept ein. Auch seien Folgekosten im Konzept komplett außer Acht gelassen. Technischer Beigeordneter Lurweg versichert, dass alle Bürgermeinungen dokumentiert wurden. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Leitziele in den Handlungsfeldern, das Strukturkonzept sowie der Maßnahmenplan und der Maßnahmenkatalog Gesamtkostenübersicht für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet werden beschlossen.
3. Das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen und Förderantragsstellung beschlossen.
4. Der Umsetzungszeitplan für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet (Tabelle und Lageplandarstellung) wird als Grundlage für die Förderantragstellung beschlossen. Maßnahmenplanungen sind vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
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