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Amtsleiter Orth erläutert auf Nachfrage, dass durch die Aufhebung der Außenbereichssatzung die Regelung des Belangs „Darstellungen des Flächennutzungsplanes können dem Wohnbauvorhaben und kleineren Handwerksbetrieben nicht entgegen gehalten werden.“ entfällt. Ansonsten bleibt es bei den Regelungen nach §35 BauGB. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Aufhebung der Außenbereichssatzung Satzungsbereich Genehen, Erkelenz, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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