Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/473/2019  

 
 
Betreff: Integriertes Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte
hier: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und Beschluss über Leitziele, Strukturkonzept sowie Maßnahmenprogramm
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
17.09.2019 
33. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Datum vom 26.04.2017 beantragen die Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler-UWG die Beschlussfassung zur Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte. Auf die Beschlussvorlage zum Antrag in der Sitzung des  Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 27.06.2017 wird verwiesen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe fasste in der Sitzung vom 27.06.2017 nachfolgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte zu erstellen und die notwendigen Vorarbeiten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Auswahl eines geeigneten Planungsbüros, die Festlegung von Handlungsfeldern und die Anmeldung der entsprechenden Haushaltsmittel für die nächsten Jahre.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018  wurde der Planungsgruppe MWM, Aachen, der Ingenieurauftrag für die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte erteilt.

 

Das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte wurde in drei Bearbeitungs- und Planungsphasen erarbeitet:

  1. Analysephase (Ermittlung Planungsvorgaben / Stadtteilstruktur, Stärken/Schwächen/Chancen-Analyse mit Sondierungsgesprächen Schlüsselakteure)
  2. Konzeptphase (Strategieentwicklung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, „Entwicklungsperspektive Innenstadt“, Handlungsfelder und Entwicklungsziele, konzeptionelle Überlegungen zum Verkehr, räumlich-funktionales Strukturkonzept)
  3. Programmphase (Maßnahmen- und Realisierungskonzept für Vertiefungsräume/Themen).

 

In allen drei  Phasen war die intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit Bestandteil der Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes. Hierzu gehörten Auftaktveranstaltungen, online-Beteiligungen, Aktionstage, Begehungen/Stadtspaziergänge, Werkstattarbeit und Bürgerforum.

 

Eine Lenkungsgruppe zur Prozessbegleitung bestehend aus Vertretern der Politik und der Verwaltung wurde gebildet.

 

Die Vorstellung und Beratung in den politischen Gremien fand in allen Bearbeitungs- und Planungsphasen statt.

 

In der Sitzung am 12.03.2019 wurden die Ergebnisse der Stärken-/Schwächen- und Chancen-Analyse sowie der Bürgerbeteiligung vorgestellt. sowie Themen und Bereiche für eine vertiefende Schwerpunkanalyse beschlossen.

Aus den für den Planungsprozess identifizierten Handlungsfeldern Städtebaufunktionen, Verkehrsabläufe-/Konzepte/Mobilität, öffentlicher Raum / Freiraum, Stadtbildpflege, Stadtmarketing, Partizipation, sollten als erste Vertiefungsräume/Themen die Vertiefungsbereiche, VB1 Markt & Umgebung, VB2 Franziskanerplatz, VB3 Kölner Straße, VB4 Grünring und Burg, VB5 Ziegelweiherpark vertiefend bearbeitet werden.

 

In der Sitzung am 09.07.2019 wurden weitere Ergebnisse der Bürgerbeteiligung,

u. a. der 2. Runde der Onlinebeteiligung, der Kinder- und Jugendbeteiligung, vorgestellt.

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung mit Auswertung der Beiträge aus der Auftakttaktveranstaltung, Gespräche am Wochenmarkt, Planungsdialog in der Werkstatt, Kinder- und Jugendbeteiligung  sowie Ergebnisse der online-Beteiligungen wurden kontinuierlich unter www.erkelenz.de und www.erkelenz-2030.de veröffentlicht.

 

In der Sitzung am 09.07.2019 wurden die Leitziele in den Handlungsfeldern, ein Strukturkonzept und Maßnahmenvorschläge in den Vertiefungsbereichen vorgestellt sowie für die 3. Runde der Online-Beteiligung und Bürgerforum beschlossen.

 

Die 3. Runde der Online-Beteiligung erfolgte vom 03. August bis 03. September 2019, das Bürgerforum fand am 10. September 2019 in der Stadthalle statt.

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Für die Konzeptentwicklung Stadtmarketing erfolgte eine gesonderte, parallele  Bearbeitung durch ein Fachplanungsbüro, die Ergebnisse sind in der „Entwicklungsperspektive Innenstadt“ des Integrierten Handlungskonzeptes berücksichtigt.

 

Der Planungsprozess wurde mit der Analysephase und Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen, mit Bearbeitung der Konzeptphase fortgesetzt und mit der Programmphase abgeschlossen. Für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes mit Abgabe von Förderanträgen wurde das Maßnahmenprogramm erarbeitet.

 

Das Integrierte Handlungskonzept (InHK) wird in der Sitzung vorgestellt und zur Beschlussfassung als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen und Förderantragsstellung vorgelegt.

 

Ein Integriertes Handlungskonzept ist Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderung. Für die Stadt Erkelenz wäre hier das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ maßgebend. Das Programm stärkt durch bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum, aber auch durch die Unterstützung privater Initiativen, Innenstädte und Stadteilzentren in ihrer Funktion.

Für den abgegrenzten Untersuchungsbereich Innenstadt Erkelenz-Mitte des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Erkelenz-Mitte ist ein Sanierungsgebiet in einer Sanierungssatzung n. § 142 BauGB förmlich festzulegen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Leitziele in den Handlungsfeldern, das Strukturkonzept sowie der Maßnahmenplan und der Maßnahmenkatalog Gesamtkostenübersicht für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet werden beschlossen.

 

3. Das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen und Förderantragsstellung beschlossen.

 

4. Der Umsetzungszeitplan für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet (Tabelle und Lageplandarstellung) wird als Grundlage für die Förderantragstellung beschlossen. Maßnahmenplanungen sind vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel für die in 2019 voraussichtlich kassenwirksam werdenden Ausgaben stehen in Haushaltsplan, Produktsachkonto 090100.542940 Planungskosten zur Verfügung, in der Haushaltsplanung für das Folgejahr sind Mittel zu berücksichtigen. Bei Anerkennung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm sind auch vorbereitende Maßnahmen wie das Integrierte Handlungskonzept anteilsmäßig förderfähig (Fördersatz 2019 Erkelenz  60%). Für die Maßnahmenumsetzung sind Mittel in Folgejahren einzuplanen.