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Vorlage - A 61/479/2019  

 
 
Betreff: 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
17.09.2019 
33. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 3.7_Stellungnahme Öffentl. und TÖB 7. Änd. BBP Nr. I Golkrath  
A 3.7_Geltungsbereich_7__Änderung_(Teilaufhebung)_des_Bebauungsplanes_Nr__I__Golkrath_  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.02.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 26.07.2019 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 06.08.2019 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß   § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 18.07.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde mit Schreiben vom 18.07.2019 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde bisher keine Stellungnahme eingereicht.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2. Der Entwurf der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I „Golkrath", Erkelenz-Golkrath

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I „Golkrath", Erkelenz-Golkrath

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 3.7_Stellungnahme Öffentl. und TÖB 7. Änd. BBP Nr. I Golkrath (250 KB)      
Anlage 2 2 A 3.7_Geltungsbereich_7__Änderung_(Teilaufhebung)_des_Bebauungsplanes_Nr__I__Golkrath_ (4561 KB)