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Tagesordnung - 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4  
Energiebericht 2015  
Enthält Anlagen
/007/2016  
Ö 5     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FPD und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2016 zur Einführung des Handy-Parkens in Erkelenz (als vierjährige Testphase)  
A 30/193/2016  
Ö 5.2  
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/377/2016  
Ö 5.3  
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/378/2016  
Ö 6     Angelegenheiten - Denkmalpflege      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz hier: Oerath 146  
A 63/286/2016  
Ö 7     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 7.1  
Erkelenz, Aachener Straße, Bereich Hagelkreuz, Kanalsanierung hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/363/2016  
Ö 7.2  
Erkelenz, Tenholt, Zum Wahnenbusch, Abwassererschließung hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/364/2016  
Ö 8     Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
14. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/367/2016  
Ö 8.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjehr 2017 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020  
Enthält Anlagen
A 20/368/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2017  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.426.400 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.188.469 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.579.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.976.132 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“

 

   
    15.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2017  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.426.400 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.188.469 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.579.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.976.132 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

   
    21.12.2016 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss :

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2017  wie folgt  festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.426.400 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.188.469 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.579.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.976.132 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

N 1     (nichtöffentlich)