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Vorlage - A 66/364/2016  

 
 
Betreff: Erkelenz, Tenholt, Zum Wahnenbusch, Abwassererschließung
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
15.11.2016 
14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits seit 2012 wurde durch die Untere Wasserbehörde der Anschluss des Grundstückes „Zum Wahnenbusch 42“ an die öffentliche Kanalisation angemahnt. 

Hierauf wurde in der Vergangenheit verzichtet, da aufgrund der Wohn- und Nutzungssituation und des geringen Abwasseranfalls eine abflusslose Grube als ausreichend eingeschätzt wurde.

 

Zwischenzeitlich nähert sich auch die Errichtung des Wohnhauses „Zum Wahnenbusch 45“ ihrem Ende, so dass auch hier eine Abwasserlösung zu finden ist. Die Untere Wasserbehörde hat in diesem Zusammenhang nochmals auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen und noch auf eine zeitige Umsetzung, wenn möglich noch in diesem Jahr gedrängt.

 

Die Grundstücke „Zum Wahnenbusch 37 und 30“ sind bereits in der Vergangenheit mittels zweier Pumpwerke und Abwasserdruckleitung an den Kanal Tenholt angeschlossen worden. Eine Betrachtung der Gesamtsituation lässt eine gemeinsame und dauerhafte Erschließung der Splittersiedlung sinnvoll erscheinen. Mit allen vier Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen. Diese stehen einer gemeinsamen Abwasserlösung positiv gegenüber.

 

Grundsätzlich gibt es zwei technische Lösungen, wie die Entwässerung sichergestellt werden kann.

 

Die erste Lösung sieht vor, im Bereich der Landesstraße und weiter verlaufend Richtung Tenholt auf der Gemeindestraße einen öffentlichen Schmutzwassersammler zu errichten. Dieser wäre durch den Abwasserbetrieb zu finanzieren. Die vier Grundstücke könnten dann im Freispiegel angeschlossen werden. Die Kosten für die Hausanschlüsse würden auf die Eigentümer auf Grundlage der Entwässerungssatzung umgelegt werden.

 

Aufgrund der schwierigen Situation der Leitungstrasse im Radwegebereich (Umverlegung von Versorgungsleitungen notwendig) ist diese Lösung jedoch aufwendig.

 

Alternativ zur Lösung eins wird zur Zeit eine Trasse auf privatem Bereich hinter den Grundstücken  überprüft. Dafür ist allerdings das Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. Ein Ergebnis soll bis zur Ausschusssitzung vorliegen. Die Variante könnte zu Einsparungen in einer Größenordnung von ca. 80.000,00 Euro führen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der Abwasserbetrieb wird beauftragt, die Erschließung der Splittersiedlung „Zum Wahnenbusch“ mittels Schmutzwasserkanalisation gemäß der Plandarstellung 675.1.401 umzusetzen.

Die benötigten Mittel sind im Gesamtumfang von 195.000,00 Euro unter Auftragssachkonto A 11020403 nach Mittelübertrag von Auftragssachkonto A 11020902 für das Jahr 2016 bereitzustellen.“


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Beschlussentwurf