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Auszug - Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz hier: Oerath 146  

 
 
14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 63/286/2016 Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz
hier: Oerath 146
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Fauck erläutert die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes und stimmt auf Wunsch des Ausschusses zu, einige Fotos des Objektes der Niederschrift beizufügen.


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die ehemalige Hofanlage Oerath 146 in Erkelenz ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NRW. Sie ist bedeutend für Erkelenz. An Ihrer Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grund ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fotos Objekt Oerath 146 (11374 KB)