Bürgerinformationssystem

Auszug - Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjehr 2017 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020  

 
 
14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/368/2016 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kämmerer Schmitz erläutert, dass in den zurückliegenden Jahren 2,1 bis 2,4 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet werden konnten, die zur Konsolidierung des Haushalts verwendet wurden.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2017  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.426.400 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.188.469 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.579.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.976.132 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung