|
Kämmerer Schmitz erläutert, dass in den zurückliegenden Jahren 2,1 bis 2,4 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet werden konnten, die zur Konsolidierung des Haushalts verwendet wurden.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird: I. | der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt: | 1. | Erfolgsplan | | | a) die Erträge auf | 10.426.400 EUR | | b) die Aufwendungen auf | 8.188.469 EUR | 2. | Vermögensplan | | | a) die Einzahlungen auf | 9.579.000 EUR | | b) die Auszahlungen auf | 12.976.132 EUR | | | | 3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt. | 4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt. | 5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. | II. | die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“ | | | | |
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
|
|