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Tagesordnung - 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Sachstand zum Breitbandausbau in Erkelenz  
A 80/099/2016  
Ö 5     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Bebauungsplan Nr. 0240.1 "Zum Driesch", Erkelenz-Bellinghoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/359/2016  
Ö 5.2  
Aufhebung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/360/2016  
Ö 5.3  
Aufhebung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/361/2016  
Ö 5.4  
Aufhebung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/362/2016  
Ö 5.5  
Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/363/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.                                              

2.Über die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                                                            

   
    19.04.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.Über die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5.6  
Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/364/2016  
Ö 6     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 6.1  
Venrath, Himmelspfad Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/355/2016  
N 1     (nichtöffentlich)