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Vorlage - A 61/364/2016  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
19.04.2016 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.6_Übersicht_Geltungsbereich_BBP_Nr.1000.2_2  

Tatbestand:

Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ im Ortsteil Erkelenz-Kückhoven liegt am südlichen Ortsrand, zwischen der Kreisstraße 33 und der Straße Kirchweg.

 

Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 5 ha umfassende Plangebiet derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB. Das zu überplanende Gebiet  wird derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt.

Nördlich und östlich grenzen an das Plangebiet das Wohngebiet Hasenweg, Waldweg/Kiefernweg und Kirchweg an. Südöstlich des Plangebietes befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und gezielten Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes Kückhoven beabsichtigt.

 

Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Kückhoven erfolgte nach Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ im Jahre 2009  im Bereich Hasenweg westlich der K 33. Zur mittel-/ bis langfristigen Wohnraumversorgung im Ortsteil Kückhoven und aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll zur Entwicklung der Ortslage eine Erweiterung des südlichen Wohngebietes Hasenweg/Kiefernweg/Kirchweg erfolgen. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Mit der Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

 

Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 60 bis 70 Baugrundstücken vor, die an die bestehende Bebauung der angrenzenden Wohngebiete anknüpft.

 

Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit angrenzender K 33 wurde im Vorfeld geprüft, hiernach bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im vorgesehenen Umfang.

 

Die Erschließung erfolgt mit einer nördlichen Anbindung an die hierfür bereits im Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ vorgesehene und entsprechend ausgebaute Straße Hasenweg. Über den Kreisverkehr Katzemer Straße / Pescher Straße –neu / Hasenweg ist das geplante Wohngebiet mit der K 33 an das überörtliche Netz angebunden. Ausgehend von dieser im westlichen Teil des Plangebietes gelegenen Anbindung erfolgt die innere Erschließung des Wohngebietes über mehrere Stichstraßen.  Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung  voraussichtlich ab 2018 zur Verfügung stehen.

 

Die Grundstücke des Plangebietes hat die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE erworben.

 

In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.6_Übersicht_Geltungsbereich_BBP_Nr.1000.2_2 (225 KB)