Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 2. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I/5 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, berührt.
2. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.