Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt folgende Mitteilungen vor:

 

1.1  REWE-Gelände an der Aachener Straße

 

Das REWE-Gelände an der Aachener Straße wurde mit Datum vom 21.11.2014 an die H. & J. Baugesellschaft mbH & Co. KG aus Mönchengladbach verkauft. Die Fa. Jessen Baugesellschaft möchte das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren, wofür seinerzeit für das Projekt der TenBrincke Gruppe die Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, weiterführen. Es ist beabsichtigt, als Hauptnutzer auch einen Baumarkt auf dem Gelände zu installieren. Zum Stadtplanungsamt der Stadt Erkelenz und zu den entsprechenden Planungsbüros wurde bereits Kontakt aufgenommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden kann und im Laufe dieses Jahres noch zum Abschluss gebracht werden kann.

 

1.2  Neubau der L 354 n – Ersatzstraße Braunkohletagebau Garzweiler II

Hier: Stellungnahme

 

Mit Beschluss vom 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die politische Forderung erhoben, dass alle mit der anstehenden Leitentscheidung der Landesregierung zum Braunkohlentagebau Garzweiler II zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur (hier auch die Tagebaurandstraßen) mitentschieden werden sollen, damit für die betroffenen Randorte später nicht noch einmal Veränderungen anstehen. Die Realität sieht zurzeit so aus, dass der Tagebau Tag für Tag anscheinend planmäßig voranschreitet und zur Leitentscheidung keine weiteren wesentlichen Informationen vorliegen.

 

Durch den Fortgang des Tagebaues bedingt werden aber auch auf Erkelenzer Stadtgebiet bestimmte Verkehrsachsen durchschnitten, u.a. die L 354 im nördlichen Randbereich des Tagebaues bei Keyenberg. Für den Ersatzbau sind umfangreiche Planverfahren nach Straßenrecht mit Vorlaufzeiten von mehreren Jahren erforderlich. Der Ausschuss wurde bereits im Jahr 2007 im Zusammenhang mit dem Linienbestimmungsverfahren informiert und hat am 24.05.2011 intensiv über die begleitend geplanten Immissionsschutzmaßnahmen für den Tagebau vor Kaulhausen beraten.

 

Die Stadt Erkelenz favorisiert, die Verkehre von der geplanten L 354n nicht durch die Ortsdurchfahrt Kaulhausen zu führen. Die spätere Trassenführung sollte südlich von Kaulhausen verlaufen und an eine verlängerte K 30 angebunden werden. Später ist ein Ringschluss zwischen den Straßen L 354n und L  19n anzustreben. Diese Anregung der Stadt Erkelenz wurde der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie in NRW – und dem Landesbetrieb Straßen im Zusammenhang mit dem Linienbestimmungsverfahren mitgeteilt. Die Anregungen wurden insoweit berücksichtigt, dass die Planung für den Lärmschutzwall geringfügig geändert wurde, um die Option einer südlichen Straßenverlängerung zu gewährleisten und Gespräche mit dem Kreis Heinsberg, dem Landesbestrieb Straßen, dem zuständigen Ministerium und RWE-Power geführt wurden, um eine Aufnahme der geplanten Verlängerung der Straße in den Landestraßenbedarfsplan zu erwirken. Alle beteiligten Stellen sehen das Vorhaben grundsätzlich positiv. Der Bereich der geplanten Planfeststellung erstreckt sich aber im Verfahren nach wie vor nur bis Kaulhausen, so dass die südliche Fortführung in einem separaten Verfahren erfolgen muss und sicherlich auch abhängig vom weiteren Diskussionsprozess um die Leitentscheidung ist.

 

Aktuell findet für den Neubau der L 354n – Ersatzstraße Braunkohlentagebau Garzweiler II (Wanlo bis Kaulhausen) auf dem Gebiet der Städte Erkelenz und Mönchengladbach derzeit das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung statt. Die Anhörung mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 31.03.2015.

 

Die öffentliche Auslegung zur allgemeinen Einsichtsname der Planungsunterlagen für das Bauvorhaben L 354n findet in der Zeit vom 18.02.2015 bis 12.03.2015 in der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Erkelenz, statt.

 

Vor dem Hintergrund der politischen Beschlusslage ist die Stadt Erkelenz dennoch gehalten, im laufenden Planfeststellungsverfahren zu den Planungen inhaltlich Stellung zu nehmen, damit die berechtigten Interessen gewahrt bleiben.

 

Zur aktuellen Planung gibt es folgende Aspekte zu beachten:

Über eine mögliche Fortführung der Grubenrandstraße wird keine Aussage getroffen.

Der Wall zu Venrath und Kaulhausen ist nur am Rande Teil der Planungsunterlagen, genauso fehlen Beschreibungen zu Leitungen. Damit in Zusammenhang stehend ist der notwendige, aber noch nicht geplante Überleitungssammler nach Wanlo zur Kläranlage Neuwerk über das Kanalnetz von Mönchengladbach zu sehen.

Außerdem werden zahlreiche Wirtschaftswege abgebunden, so dass sich die abgeschottete Lage der Tagebaudörfer in der ca. 10-jährigen Übergangsphase ab Bau der L 354n bis zur tatsächlichen bergbaulichen Inanspruchnahme[1] noch verstärkt. Die sieben auf Erkelenzer Stadtgebiet abgebundenen Wirtschaftswege[2] bilden keine Verbindung zu den sich südlich befindlichen Umsiedlungsortschaften, so dass geprüft werden muss, welche landwirtschaftlich doch notwendig sind.

Die Verwaltung wird eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren im Sinne dieser und den Mitteilungen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 06.11.2007 und vom 24.05.2011 abgeben.

 

voraussichtlich 2023 Keyenberg, 2027 Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Westricher Mühle, sowie 2028 Berverath und Kuckumer Mühle gem. Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Entwurf – Stand: April 2014

In den Detailplänen mit den Kennziffern 2.13, 2.12, 3.14, 3.16, 3.17, 4.21 und 4.22 gekennzeichnet


[1] voraussichtlich 2023 Keyenberg, 2027 Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Westricher Mühle, sowie 2028 Berverath und Kuckumer Mühle gem. Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Entwurf – Stand: April 2014

[2] In den Detailplänen mit den Kennziffern 2.13, 2.12, 3.14, 3.16, 3.17, 4.21 und 4.22 gekennzeichnet