„Die Satzung der Stadt Erkelenz zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß §61 a Abs. 5 LWG NRW vom 21. September 2010 wird mittels Aufhebungssatzung ersatzlos aufgehoben.“
11.07.2013 - Bau- und Betriebsausschuss
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Die Satzung der Stadt Erkelenz zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß §61 a Abs. 5 LWG NRW vom 21. September 2010 wird mittels Aufhebungssatzung ersatzlos aufgehoben.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:einstimmig bei 2 Enthaltungen
17.07.2013 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Die Satzung der Stadt Erkelenz zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß §61 a Abs. 5 LWG NRW vom 21. September 2010 wird mittels Aufhebungssatzung ersatzlos aufgehoben.“