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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Satzung der Stadt Erkelenz zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß §61 a Abs. 5 LWG NRW vom 21. September 2010 wird mittels Aufhebungssatzung ersatzlos aufgehoben.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen |
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