Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum 1.1.1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß § 107 Abs. 2 GO NW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit diesem Zeitpunkt der Städt. Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 EigVO ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 mit Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, geprüft. Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Infolge dessen wurde vom Wirtschaftsprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Nunmehr ist die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Kenntnisnahme des Lageberichtes durch den Rat notwendig. Die Ausschussmitglieder haben eine Ausfertigung des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht erhalten.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.444.472,27 Euro aus. Gegenüber dem geplanten Jahresüberschuss von 2.047.907,00 € entspricht dies einer Verbesserung um 396.565,27 €. Diese Verbesserung lässt sich wie folgt analysieren:
Der geplante Aufwand von 8.412.146,00 € wurde im Jahresergebnis mit 8.056.108,91 € festgestellt, was einer Verbesserung um 356.037,09 € entspricht. Die eingeplanten Erträge von 10.460.053,00 € wurden im Jahresabschluss mit 10.500.581,18 € festgestellt. Dies entspricht einer Verbesserung von 40.528,18 €. Weitere Details zum Geschäftsverlauf können dem beiliegenden Lagebericht entnommen werden. Soweit darüber hinaus noch Informationen gewünscht werden, können diese von der Betriebsleitung gerne in der Sitzung gegeben werden
Der Jahresüberschuss von 2.444.472,27 € soll an die Stadt ausgezahlt werden.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss festzustellen, den Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen und die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Städt. Abwasserbetrieb – Jahresabschluss 2012 einschl. Lagebericht
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