Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Die in der Anlage beigefügte Änderung des § 15 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen. Die Anpassung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die formellen Rahmenbedingungen für die angestrebte Stadtteilfreundschaft „Lövenich-Bergstadt Thum“ auszuarbeiten und den erforderlichen Kontakt mit der zuständigen Stelle der Bergstadt Thum aufzunehmen, um den Wunsch des BZA Lövenich dort offiziell vorzustellen und zu sondieren.
Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, mit entsprechenden Stellen Kontakt zur Erlangung der erforderlichen Informationen (u. a. Musterverträge) aufzunehmen und gegebenenfalls den Vertragsentwurf in Abstimmung mit der Bergstadt Thum auszuarbeiten. Der abgestimmte Vertrag ist dem Rat als zuständigem Gremium zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Nach positiver Beschlussfassung ist er neben dem Bürgermeister auch von der Bezirksausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Bezirksausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.“