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Vorlage - A 10/867/2013  

 
 
Betreff: Stadtteilfreundschaften/Anpassung des § 15 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2013 
25. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.05.2013 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Zuständigkeitsordnung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bezirksausschuss Lövenich hat in seiner Sitzung am 11. März 2013 einstimmig beschlossen, eine Stadtteilfreundschaft zwischen dem Stadtbezirk Lövenich und der Bergstadt Thum/Erzgebirge zu begründen. Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Erkelenz die Zuständigkeitsordnung entsprechend anzupassen, damit eine offizielle Stadtteilfreundschaft zustande kommen kann.

Im Anschluss sollen die entsprechenden Schritte – Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen der Stadt Thum sowie Ausarbeitung eines Stadtteilfreundschaftsvertragsentwurfes – durch den Bürgermeister eingeleitet werden.

 

Die Verwaltung hat die Empfehlung des Bezirksausschusses Lövenich geprüft. Demnach gehört die Aufgabe des Abschlusses von Stadtteilfreundschaften zum Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben und steht der Vertretung im Rahmen ihres verfassungsmäßig garantierten Rechtes auf Selbstverwaltung frei. Die Ausgestaltung richtet sich nach örtlichen Rahmenvorschriften, wie z. B. nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz, die entsprechend angepasst werden kann.

 

Die Änderung der Zuständigkeitsordnung obliegt dem Rat.

 

Die Prüfung hat weiter ergeben, dass keinerlei grundsätzliche Erwägungen gegen die Begründung von konkreten Stadtteilfreundschaften sprechen. Im vorliegenden Fall gründet der Beschluss des Bezirksausschusses Lövenich auf einer langjährigen intensiven und gewachsenen Beziehung zwischen Lövenicher und Thumer Bürgern.

 

Die sachgerechte Anbindung einer einen einzelnen Stadtbezirk betreffenden Stadtteilfreundschaft sollte an den jeweils zuständigen Bezirksausschuss erfolgen. Der Rat sollte hierzu die Aufgabe generell in die Zuständigkeiten der betroffenen Bezirksausschüsse übertragen. Da der Rat gemäß § 15 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung (a. F.) den Bezirksausschüssen Mittel für das örtliche Gemeinschaftsleben in eigenständiger Vergabezuständigkeit übertragen hat, sollten finanzielle Verpflichtungen aus der Begründung und Pflege der Stadtteilfreundschaften ebenfalls aus dieser Position bestritten werden.

Die Verwaltung hat die notwendige Anpassung der bestehenden Zuständigkeitsordnung im § 15 in einer Entwurfsfassung zur Änderung gemäß den vorgenannten Eckpunkten ausgearbeitet und diesen Entwurf dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die formellen Rahmenbedingungen für die angestrebte Stadtteilfreundschaft „Lövenich-Bergstadt Thum“ auszuarbeiten und den erforderlichen Kontakt mit der zuständigen Stelle der Bergstadt Thum aufzunehmen, um den Wunsch des BZA Lövenich dort offiziell vorzustellen und zu sondieren.

 

Insofern ist die Beschlussempfehlung unter lfd. Nr. 2 unter dem Vorbehalt der Ergebnisse dieser Sondierungen zu betrachten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die in der Anlage beigefügte Änderung des § 15 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen. Die Anpassung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die formellen Rahmenbedingungen für die angestrebte Stadtteilfreundschaft „Lövenich-Bergstadt Thum“ auszuarbeiten und den erforderlichen Kontakt mit der zuständigen Stelle der Bergstadt Thum aufzunehmen, um den Wunsch des BZA Lövenich dort offiziell vorzustellen und zu sondieren.

 

Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, mit entsprechenden Stellen Kontakt zur Erlangung der erforderlichen Informationen (u. a. Musterverträge) aufzunehmen und gegebenenfalls den Vertragsentwurf in Abstimmung mit der Bergstadt Thum auszuarbeiten. Der abgestimmte Vertrag ist dem Rat als zuständigem Gremium zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Nach positiver Beschlussfassung ist er neben dem Bürgermeister auch von der Bezirksausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Bezirksausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Begründung einer Stadtteilfreundschaft führt zu keinen unmittelbaren Mehrkosten.

Anlage:

Anlage:

Änderung des § 15 der Zuständigkeitsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Zuständigkeitsordnung (75 KB)