Beschlussentwurf:
„Dem Antrag der Firma Zurmahr & Wilhelmi, Hauptstr. 8, 41836 Hückelhoven, auf Nutzung des Stadtlogos zum Zweck des Bedruckens von Etiketten von Brennereierzeugnissen wird stattgegeben.
Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“