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Beschluss: „1. Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2. Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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