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Vorlage - A 10/769/2012  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2012 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 19.06.2012 beantragt die Firma Zurmahr & Wilhelmi, Hauptstr. 8, 41836 Hückelhoven, die Genehmigung das Erkelenzer Stadtlogo auf Etiketten von Brennereierzeugnissen zu verwenden.

 

Die Firma Zurmahr & Wilhelmi hat seit Oktober 2011 den Vertrieb von regionalen Spirituosen vom Getränkefachgroßhandel Helmut Christ aus Erkelenz übernommen.

Zu den Spezialitäten gehören Erkelenz Ratsreserve, Erkelenzer-Urkorn und Erkelenzer-Magentropfen.

Das in die Jahre gekommene Design der Etiketten und die Namensänderung der Vertriebsstätte soll nun angepasst werden. Im Zuge dieser Aktualisierung soll nun das Erkelenz Stadtlogo auf den Etiketten Verwendung finden.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung nur erteilt werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist. Die Firma Zurmahr & Wilhelmi vertreibt die o. g. Produkte in der Region aber auch überregional über seinen Online-Shop. Ein über die Stadtgrenze hinausgehender Werbeeffekt wäre somit möglich. Die o. g. Produkte werden auch im Rahmen städtischer Veranstaltungen als Präsente ausgegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Dem Antrag der Firma Zurmahr & Wilhelmi, Hauptstr. 8, 41836 Hückelhoven, auf Nutzung des Stadtlogos zum Zweck des Bedruckens von Etiketten von Brennereierzeugnissen wird stattgegeben.

Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine