„1.Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
19.09.2012 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis:einstimmig
26.09.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“