„ 1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009
ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der
Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes
bedient (§ 101 (8) GO NW).“
23.06.2010 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„ 1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
30.06.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„ 1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2.Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“