Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1, Satz 2 GO NW):
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte bei der Bezirksregierung Köln einen
Antrag auf Zulassung des Ganztagsbetriebes, beginnend mit den Jahrgängen 5
– 7, zum 01.08.2006 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus dem
Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu
beantragen.
Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die
Bezirksregierung Köln ist die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte,
Zehnthofweg 17, 41812 Erkelenz, ab dem 01.08.2006 als Ganztagshauptschule zu
führen.“
08.03.2006 - Schulausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte bei
der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Zulassung des Ganztagsbetriebes,
beginnend mit den Jahrgängen 5 – 7, zum 01.08.2006 zu stellen.
Gleichzeitig sind die Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft,
Bildung und Betreuung“ zu beantragen.
Unter
der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist
die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte, Zehnthofweg 17, 41812 Erkelenz, ab
dem 01.08.2006 als Ganztagshauptschule zu führen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
29.03.2006 - Hauptausschuss
Ö 3.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Hiermit wird folgende
Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
für die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte bei der Bezirksregierung Köln
einen Antrag auf Zulassung des Ganztagsbetriebes, beginnend mit den Jahrgängen
5 – 7, zum 01.08.2006 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus dem
Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu
beantragen.
Unter der Voraussetzung der
Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln ist die
Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte, Zehnthofweg 17, 41812 Erkelenz, ab dem
01.08.2006 als Ganztagshauptschule zu führen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
05.04.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem
Beschluss (Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1, Satz 2 GO NW):
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte bei der Bezirksregierung Köln einen
Antrag auf Zulassung des Ganztagsbetriebes, beginnend mit den Jahrgängen 5
– 7, zum 01.08.2006 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus dem
Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu
beantragen.
Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die
Bezirksregierung Köln ist die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte,
Zehnthofweg 17, 41812 Erkelenz, ab dem 01.08.2006 als Ganztagshauptschule zu
führen.“