Bürgerinformationssystem
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, beabsichtige, den Offenen Ganztag im Primarbereich unter Einbeziehung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zum 01.08.2007 einzuführen. Im Übrigen verweist er auf die Aussagen zur Thematik in der Beratung zu TOP 2. Er weist darauf hin, dass auch Förderschulen analog zu den neuen erweiterten Ganztagshauptschulen in gebunde erweiterte Ganztagsförderschulen umgewandelt werden könnten. Eine solche Umwandlung sei aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, um gerade diesen in der Regel benachteiligten Schülerinnen und Schülern eine umfassende Förderung zu ermöglichen. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz läge jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Er beabsichtige deshalb, ein Gespräch mit dem Kollegium der Pestalozzi-Schule zu führen, um dort die aus der Sicht der Verwaltung gegebene Notwendigkeit der Einführung des gebundenen Ganztages in der Sekundarstufe I in der Förderschule zu erläutern. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt
Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, bei der Bezirksregierung Köln einen
Antrag auf Zulassung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die
Klassenstufen 5 und 6 zum 01.08.2007 zu stellen. Gleichzeitig sind die Mittel aus
dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung“ zu
beantragen. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die
Bezirksregierung Köln ist an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt
Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen“, Schulring 36, 41812 Erkelenz,
ab dem 01.08.2007 für die Jahrgangsstufen 1 – 6 ein offenes
Ganztagsangebot einzurichten. Zugleich
wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Kollegium der Pestalozzi-Schule ein
Gespräch über die kurzfristige Einrichtung eines gebundenen erweiterten
Ganztags für die Sekundarstufe I zu führen. Unter dem Vorbehalt der
erforderlichen Zustimmung durch die Schulkonferenz wird die Verwaltung
beauftragt, einen Antrag auf Umwandlung bei der Bezirksregierung Köln zeitnah
zu stellen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||