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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister |
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Ö 2 |
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Bestellung der Schriftführung |
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A 61/703/2024 |
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Ö 3 |
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Angelegenheiten Stadtentwicklung |
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Ö 3.1 |
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Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - 4. Runde |
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A 61/699/2024 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.“ |
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25.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 3.1 - geändert beschlossen |
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Ergänzter Beschluss – Ergänzung fett und kursiv - (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, um Ermittlung der Lärmwerte nach RLS 90 an den Lärmschwerpunkten Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweist, aufzufordern. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Werte zu ermitteln, sollte Straßen NRW der Aufforderung nicht nachkommen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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27.06.2024 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, um Ermittlung der Lärmwerte nach RLS 90 an den Lärmschwerpunkten Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweist, aufzufordern. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Werte zu ermitteln, sollte Straßen NRW der Aufforderung nicht nachkommen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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03.07.2024 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, um Ermittlung der Lärmwerte nach RLS 90 an den Lärmschwerpunkten Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweist, aufzufordern. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Werte zu ermitteln, sollte Straßen NRW der Aufforderung nicht nachkommen.“
Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
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Ö 3.2 |
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Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße", Erkelenz-Lövenich
hier: Zustimmung zum Plankonzept und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/700/2024 |
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Ö 3.3 |
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Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/701/2024 |
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Ö 3.4 |
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Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB, Erkelenz-Geneiken
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/702/2024 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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