Bürgerinformationssystem

Auszug - Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - 4. Runde  

 
 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/699/2024 Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - 4. Runde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Techn. Beigeordneter Lurweg führt in die Thematik ein und erläutert insbesondere, dass sich für die Stadt Erkelenz die unbefriedigende Situation darstelle, dass in Bezug auf nötige Maßnahmen und deren Realisierung kein Einfluss bestehe.

 

Im Anschluss stellt Jochen Richard, Planungsbüro Richter-Richard, die Eckpunkte des Lärmaktionsplans anhand einer Präsentation vor (s. Anlage).

 

In Bezug auf den zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Änderungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2024 (s. Anlage) erläutert Techn. Beigeordneter Lurweg, dass hier nur ein Herantreten an den Landesbetrieb Straßen NRW zwecks Erreichen der geforderten Berechnungen möglich sei.

In Bezug auf die im Antrag benannte Berechnungsmethode RLS 19 stellt Jochen Richard, Planungsbüro Richter-Richard, klar, dass es in diesem Fall um die Berechnungsmethode RLS 90 gehe.

 

Es folgt eine kurze Diskussion, in der über die Art und Weise der denkbaren städtischen Vorgehensweise debattiert und schließlich eine Lösung gefunden wird, die sich im ergänzten Beschlussvorschlag wiederfindet.


Ergänzter Beschluss – Ergänzung fett und kursiv - (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, um Ermittlung der Lärmwerte nach RLS 90 an den Lärmschwerpunkten Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweist, aufzufordern.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Werte zu ermitteln, sollte Straßen NRW der Aufforderung nicht nachkommen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Büro Richter-Richard (3812 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Fraktion Bd. 90 Die Grünen v. 18.06.2024 - Änderungsantrag zum Lärmaktionsplan (369 KB)