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Vorlage - A 61/701/2024  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
25.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath  
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath  

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, liegt nördlich der Straße Houverather Heide, östlich an den Bestand anschließend und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz bereits seit seiner Wirksamkeit im Jahre 2001 als eine potentielle Erweiterungsfläche der Ortslage Houverath dargestellt.

Die Fläche ist über die Straße Houverather Heide erschlossen und weist eine Größe von circa 0,8 ha auf. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planrecht zur Ermöglichung einer Arrondierung der Ortslage Houverath.

Nach Inanspruchnahme anderer, ebenfalls kleinerer Erweiterungsflächen in den letzten zwei Jahrzehnten, soll nun die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche" zur Deckung des aus dem Ort entstehenden Bedarf an Wohnraum planungsrechtlich erschlossen werden.

Die Fläche entspricht etwa 9-10 Baugrundstücken. Dabei wird sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren.

In der Sitzung am 20.02.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie des Bezirksausschusses Golkrath beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 5/2024 vom 05.04.2024 bekannt gemacht.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 5 vom 05.04.2024 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 15.04.2024 bis 21.04.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 beteiligt.

 

In der Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen ist bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11

BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange- zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath (213 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath (1082 KB)