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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/701/2024 Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange- zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath (213 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 0410.2 Houverather Heide Nord, Erkelenz-Houverath (1082 KB)