Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat bereits in den ersten drei Runden der Lärmaktionsplanung einen entsprechenden Lärmaktionsplan aufgestellt. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss.
Gemäß den aktuellen Hinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz zur Lärmaktionsplanung wurde eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit jeweils ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde im Rahmen der ersten Stufe der Beteiligung vom 22.01. bis 26.02.2024 der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange zur Mitwirkung vorgelegt. Der Entwurf wurde in der zweiten Phase der Beteiligung vom 08.04. bis zum 08.05.2024 öffentlich ausgelegt. Insgesamt wurden 25 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 4 Stellungnahmen von Behörden im Rahmen der Beteiligungen abgegeben und ausgewertet. Begleitend wurde am 20.02.2024 eine Bürgersprechstunde durchgeführt, die von 15 Personen genutzt wurde um Fragen und Anregungen zum Lärmaktionsplan zu besprechen.
Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger betreffen entweder Straßen in der Zuständigkeit von Straßen NRW bzw. der Autobahn GmbH oder städtische Straße, die jedoch nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind, da hier nur Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, das entspricht einem durchschnittlichen, täglichen Verkehr von über 8200 Kfz pro Tag, erfasst werden.
Mit dem Inkrafttreten des finalen LAP durch den Ratsbeschluss kann die formelle Berichterstattung fristgerecht über das Land an die EU erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten u.a. auch die Reduzierung der Geschwindigkeit an bestimmten Straßenabschnitten sowie die Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer. Dies kann neben der Lärmreduzierung auch zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens und zu einer Minderung entsprechender Emissionen führen. Finanzielle Auswirkungen: Die im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen liegen ausschließlich im Bereich von Bundes- bzw. Landesstraßen (B 57, L19). Alle Kosten sind vom zuständigen Baulastträger Straßen NRW zu tragen. Anlage: Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – 4. Runde
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