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Vorlage - A 61/700/2024  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße", Erkelenz-Lövenich
hier: Zustimmung zum Plankonzept und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
25.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 420 Klapperstraße, Erkelenz-Lövenich  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 16.04.2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung,

Verkehr und Digitalisierung die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen, einen Planentwurf zu erstellen sowie den Bezirksausschuss Lövenich zu beteiligen.

 

Die Stadt Erkelenz verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Zielvorstellungen:

  • Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse,
  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes durch bauliche Nachverdichtung von Flächen im zentralen Ortskern von Lövenich an der Klapperstraße, die sich unmittelbar an die vorhandene Bebauung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IWohnpark Lövenich“) anschließt und
  • Sicherung der Fläche für einen bestehenden Abwasserkanal.

 

In der Sitzung soll der erarbeitete Entwurf zur Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt werden die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Erkelenz wird der Bezirksausschuss Lövenich beteiligt.

 

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird. § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden. Eine Artenschutzprüfung wurde erstellt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, wird zugestimmt.

2.  Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bezüglich der Planungs- sowie Umsetzungskosten für die Bauleitplanung wurde ein Erschließungsvertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und dem Vorhabenträger abgeschlossen.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 420 Klapperstraße, Erkelenz-Lövenich (499 KB)