„1. In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 10 Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt.
2. Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertretung gewählt:
lfd. Nr.
ORDENTLICHES MITGLIED
PERSÖNLICHE STELLVERTRETUNG
01
RM Dr. Alexander Kus
RM Klaus Füßer
02
RM Michael Kutz
RM Karin Mainka
03
RM Marwin Altmann
RM Markus Forg
04
RM Rainer Merkens
RM Willi Weitz
05
RM Johannes Menzel
RM Peter Kaul
06
RM Silvia Stolzenberger
RM Petra Kanters
07
RM Jürgen Vieten
RM Christel Honold-Ziegahn
08
RM Brigitte Vosen
RM Michael Tüffers
09
RM Otto Hübgens
RM Christopher Moll
10
RM Peter Czybik
RM Karl-Heinz Frings.“
24.04.2024 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 10 Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt.
2. Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertretung gewählt: