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Bürgermeister Muckel nimmt an der Abstimmung nicht teil. Beschluss: „1. In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 des Gesetzes für die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 10 Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt.
2. Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertretung gewählt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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