Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Zur Steigerung der Qualität des öffentlichen Raumes hat das Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung einen Gestaltungsrahmen entwickelt mit dem Ziel, eine abgestimmte Gestaltung bezüglich der Form, Farbe, Größe und Materialien der privaten Straßenmöblierung im Zusammenhang mit der Außengastronomie nach dem Innenstadtumbau zu realisieren.
Der räumliche Geltungsbereich des Gestaltungsrahmens umfasst die unmittelbare Innenstadt und wird durch die Nordpromenade, Theodor-Körner-Straße, Anton-Raky-Allee, Wilhelmstraße und Westpromenade eingegrenzt. Außerdem fällt der Bereich des Ziegelweiherparks in den Geltungsbereich.
Der Gestaltungsrahmen wurde auf der Grundlage des durch die Planungsgruppe MWM erstellten Gestaltungsleitfadens für die Innenstadt von Erkelenz im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Erkelenz 2030 - Meine Heimat macht Zukunft- erstellt.
Aufgrund zahlreicher Gespräche zum Gestaltungsrahmen Außengastronomie findet dieser bei den betroffenen Gastronomiebetreibern inzwischen weitestgehend Akzeptanz. Ein Vermerk über durchgeführte Gesprächsrunden zum Gestaltungsrahmen ist als Anlage 1 beigefügt.
In seiner Sitzung am 13.12.2023 hat der Rat den Gestaltungsrahmen mehrheitlich als verbindliche Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, einen Gestaltungsrahmen und eine Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Zur rechtswirksamen Durchsetzung des Gestaltungsrahmens schlägt die Verwaltung daher folgende Änderung der Sondernutzungssatzung vor:
§ 6 Erlaubniskriterien
(1) …. (unverändert)
(2) …. (unverändert)
(3) Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie und sonstige Elemente in der Innenstadt (eingegrenzt durch die Nordpromenade, die Theodor-Körner-Straße, die Anton-Raky-Allee, die Wilhelmstraße und die Westpromenade) sowie in dem Bereich des Ziegelweiherparks können nur erteilt werden, wenn den Vorgaben des als Anlage beigefügten Gestaltungsrahmens entsprochen wird. Der Gestaltungsrahmen ist Bestandteil der Sondernutzungssatzung. Übergangsfristen für bereits bewilligte Sondernutzungen sind in dem Gestaltungsrahmen festgelegt.“
(4) Bisheriger Absatz (3)
Die Verwaltung schlägt vor, der Ersten Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 2 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz
Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Vermerk über Gesprächsrunden zum Gestaltungsrahmen Außengastronomie Anlage 1 Entwurf „Erste Änderung zur Sondernutzungssatzung“ Anlage 2 Gestaltungsrahmen (Anlage zur Sondernutzungssatzung) Anlage 3
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||