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Tagesordnung - 23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes  
A 10/396/2024  
Ö 2  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 16.04.2024      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Erste Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/275/2024  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/689/2024  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/690/2024  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf'm Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/691/2024  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0300.2/1 "Am Neuser Weg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/695/2024  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 6. Änderung vom 16.11.2022  
Enthält Anlagen
A 30/276/2024  
Ö 4  
Änderung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband  
/029/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Ergänzung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband um folgende Regelung zu:

 

§ 7a

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg besteht aus 15 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, neun weitere sachkundige Mitglieder und fünf Vertreter der Dienstkräfte.

Die Wahl des Verwaltungsrates hat so zu erfolgen, dass – unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze – auf die Verbandsmitglieder des Kreises Heinsberg acht und auf die der Stadt Erkelenz zwei Sitze entfallen.

 

Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrats wird insoweit auf die Sitzverteilung gemäß vorstehendem Satz 2 angerechnet.“

 

   
    18.04.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Ergänzung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband um folgende Regelung zu:

 

§ 7a

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg besteht aus 15 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, neun weitere sachkundige Mitglieder und fünf Vertreter der Dienstkräfte.

Die Wahl des Verwaltungsrates hat so zu erfolgen, dass – unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze – auf die Verbandsmitglieder des Kreises Heinsberg acht und auf die der Stadt Erkelenz zwei Sitze entfallen.

 

Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrats wird insoweit auf die Sitzverteilung gemäß vorstehendem Satz 2 angerechnet.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    24.04.2024 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Ergänzung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband um folgende Regelung zu:

 

§ 7a

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg besteht aus 15 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, neun weitere sachkundige Mitglieder und fünf Vertreter der Dienstkräfte.

Die Wahl des Verwaltungsrates hat so zu erfolgen, dass – unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze – auf die Verbandsmitglieder des Kreises Heinsberg acht und auf die der Stadt Erkelenz zwei Sitze entfallen.

 

Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrats wird insoweit auf die Sitzverteilung gemäß vorstehendem Satz 2 angerechnet.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

 

Ö 5  
Bildung des Wahlausschusses  
A 10/397/2024  
Ö 6  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/398/2024  
Ö 7  
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Re GmbH an der BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG  
Enthält Anlagen
A 20/651/2024  
Ö 8  
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der Hub2Go GmbH hier: Verkauf der Anteile der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit Aufgabe der Hub2Go GmbH  
Enthält Anlagen
A 20/652/2024  
Ö 9     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 9.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW  
A 20/653/2024  
Ö 9.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 03.02.2024 - 22.03.2024  
Enthält Anlagen
A 20/654/2024  
Ö 10  
Fragestunden für die Einwohner*innen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)