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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 13.09.2022 |
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Ö 2.1 |
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Konzept Fahrradhauptrouten für Erkelenz |
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A 61/635/2022 |
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Ö 2.2 |
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InHK
hier: Konzept zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz |
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A 61/636/2022 |
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Ö 2.3 |
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Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 5. Änderung vom 23.06.2017 |
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A 30/251/2022 |
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Ö 2.4 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 31.05.2022: Bewerbung für den Fußverkehrs-Check NRW 2023 |
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A 61/638/2022 |
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Ö 2.5 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/639/2022 |
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Ö 2.6 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/640/2022 |
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Ö 2.7 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/641/2022 |
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Ö 2.8 |
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz-Holzweiler
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/642/2022 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“ |
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13.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 4.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 2.8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.09.2022 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz Holzweiler, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3 |
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Benennung einer neuen Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Bellinghoven, Nr. XII/3 „In Bellinghoven / Am Liesenfeld“ |
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A 30/252/2022 |
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Ö 4 |
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Benennung einer neuen Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Granterath, Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße / Oststraße“ |
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A 30/253/2022 |
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Ö 5 |
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Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2021 |
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A 20/582/2022 |
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Ö 6 |
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Erhöhung der Wertgrenze für Investitionen beim Produkt 120200 - Verkehrsanlagen |
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A 20/581/2022 |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 31.05.2022: Einrichtung eines neuen Produktes „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 - Verkehrsflächen
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A 20/580/2022 |
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Ö 8 |
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Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH)
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A 20/583/2022 |
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Ö 9 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 9.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/584/2022 |
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Ö 9.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 21.05.2022 - 29.08.2022
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A 20/585/2022 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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