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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Angelegenheiten Verkehr |
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Ö 3.1 |
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Konzept Fahrrad-Vorrangrouten für Erkelenz |
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A 61/614/2022 |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten Stadtentwicklung |
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Ö 4.1 |
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung sowie Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB |
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A 61/615/2022 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ |
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29.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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31.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 2.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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06.04.2022 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4.2 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/616/2022 |
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Ö 4.3 |
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Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz |
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A 61/617/2022 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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