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Vorlage - A 61/617/2022  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
29.03.2022 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Stadt Erkelenz zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Reg.-Bez. Köln  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 25.01.2022 wurde die Stadt Erkelenz durch die Bezirksregierung Köln zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln beteiligt.

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 05. Sitzung am 10.12.2021 die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren (vgl. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 19 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG)) durchzuführen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 07. Februar 2022 bis 31. August 2022 Stellungnahmen zu der Planunterlage, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können (§13 LPlG NRW i. V. m. § 9 Abs. 2 ROG).

 

Die Planunterlage kann unter folgendem Link eingesehen werden:

 

https://url.nrw/bet_rpk

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und Kommunalverbände darum gebeten, ihre Stellungnahmen durch die Vertretungsorgane beschließen zu lassen.

 

Weiteres Verfahren der Bezirksregierung Köln

Sowohl die Stellungnahmen der Öffentlichkeit als auch die der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet.

 

Nach Ablauf der Frist werden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen mit den öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG erörtert. Hierüber werden Sie frühzeitig informiert.

 

Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planunterlage führen, löst dies eine erneute öffentliche Auslegung aus.

 

Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat Köln über die eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm abschließend sämtliche Argumente aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge und Erörterungsergebnisse vor. Der Regionalrat führt auf dieser Basis dann eine Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens schließlich seine finale Entscheidung auch über alle Stellungnahmen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz ist dieser Vorlage beigefügt.

Es wird empfohlen diese Stellungnahme zu beschließen und bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.


Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Der Stellungnahme der Stadt Erkelenz zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln zu übersenden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Stellungnahme der Stadt Erkelenz zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Stadt Erkelenz zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Reg.-Bez. Köln (5587 KB)