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Vorlage - A 61/616/2022  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
29.03.2022 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange  
Übersicht Geltungsbereich 2. Änd. BBP Nr. III-2 Ziegelweiher-Ost  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 22.06.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, beschlossen.

Ferner wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen, einen Planentwurf zu erstellen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

In seiner Sitzung am 08.12.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem Plankonzept zugestimmt und beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind.

 

1. Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Erkelenz vom 10.01.2022 lag der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher-Ost", Erkelenz-Mitte, mit Begründung und Artenschutzprüfung Stufe I vom 18.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 öffentlich aus.

Ergänzend dazu konnten alle Informationen gem. § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bau-leitplanverfahren während der Auslegungsfrist über das Internet unter

https://www.o-sp.de/erkelenz/beteiligung abgerufen und Stellungnahmen abgegeben werde.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

2. Beteiligung des Bezirksausschusses

 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 08.02.2022 beteiligt.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.01.2022 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, wird nach Ab-wägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Erstattung der Planungskosten zur Änderung des Bebauungsplanes ist durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und dem Eigentümer der Flächen sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange (236 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 2. Änd. BBP Nr. III-2 Ziegelweiher-Ost (481 KB)