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Auszug - Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung sowie Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB  

 
 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/615/2022 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung sowie Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kruse vom Büro Junker & Kruse präsentiert die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (vgl. Anlage) und geht auf die Änderungen zum letzten Stand von 2011 ein.

 

Ausschussmitglied Dr. Kus erbittet eine Einschätzung, ob das Ansiedlungsverbot von zentrenrelevanten Sortimenten im Gewerbegebiet West auch dann funktioniere, wenn Parkplätze in der Innenstadt wegfallen.

 

Herr Kruse erläutert, dass die Attraktivität einer Innenstadt nicht pauschal an der Anzahl von Parkplätzen festzumachen sei. Selbstverständlich müsse die Innenstadt auch mit dem Auto zu erreichen sein. Der ÖPNV und die Fahrraderreichbarkeit seien aber mindestens genauso wichtig. Für eine funktionierende Innenstadt zählt die städtebauliche Attraktivität mit entsprechenden Aufenthaltsqualitäten viel mehr.

 

Ausschussmitglied Spalink fragt, ob die dezentrale Versorgung im Konzept ausreichend Berücksichtigung finde. Herr Kruse erwidert, dass das Grundprinzip des Konzeptes daran knüpfe, dass Sortimente des täglichen Bedarfs, also das Nahversorgungsangebot, dezentral angesiedelt werde. Standortvorteile durch Wettbewerb funktionieren aber nur in zentralen Ortslagen. Als Grundsatz in der Raumplanung gilt seit jeher das Prinzip der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.


Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (166 KB)      
Anlage 2 2 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept (7995 KB)