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Vorlage - A 61/615/2022  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung sowie Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
29.03.2022 
11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes  

Tatbestand:

Seit 2020 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erkelenz aus dem Jahr 2011 (Aktualisierung) durch das Büro Junker + Kruse fortgeschrieben (s. Mitteilung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 17.11.2020).

 

Hintergrund für die erneute Fortschreibung nach knapp 10 Jahren sind die Veränderungen vielfältiger Rahmenbedingungen.

So gewinnt u.a. der Onlinehandel immer mehr Gewicht und die langfristigen Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten durch die Corona Pandemie werden zu weiteren Veränderungen führen.

 

Daneben ergeben sich neue Anforderungen durch landesplanerische Vorgaben sowie der Rechtsprechung in den letzten Jahren.

 

Am 16.11.2021 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung das Zwischenergebnis in Form der Analyse und Ansiedlungsregeln vorgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung hat das Zwischenergebnis zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt eine Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings durchzuführen.

 

Die entsprechenden Stellen (vgl. Anlage) wurden mit Schreiben vom 20.12.2021 beteiligt und um Rückmeldung bis zum 31.01.2022 gebeten.

 

Am 19.01.2022 wurde ein Erörterungstermin zur Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz für den Gewerbering Erkelenz, Bezirksregierung Köln sowie Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. angeboten.

 

Teilgenommen hat der Gewerbering Erkelenz. Hier konnten einige Verständnisfragen z.B. zur Warengruppe Sport und Freizeit, der Bedeutung von zentralen Versorgungsbereichen oder den Ansiedlungsregeln geklärt werden.

 

Von den beteiligten Stellen sind Stellungnahmen eingegangen, von denen lediglich eine abwägungserheblich ist (vgl. Anlage).

 

Die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz kann somit in der beigefügten Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Dadurch dient es als zu berücksichtigender Belang in der Bauleitplanung.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090 100 542940 "Räumliche Planung/ Planungs- und Gutachtenkosten" Haushaltsmittel zur Verfügung.


Anlagen:

Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz

 

Anlage Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (166 KB)      
Anlage 2 2 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (8226 KB)